Hinweise zur Reparaturannahme & Haftung

Zustandserfassung bei Annahme

Vor der Annahme erfolgt eine kurze Sicht- und Funktionsprüfung des Rollers. Bereits vorhandene Schäden oder Auffälligkeiten werden dokumentiert und auf Wunsch fotografisch festgehalten (z. B. Kratzer, Beschädigungen an der Verkleidung, Spiel in Lenklagern, Undichtigkeiten oder ähnliche Vorschäden).

Hinweise zur Montage von Reifen (insbesondere Vollgummi)

Der Reifenwechsel – insbesondere bei der Umrüstung auf Vollgummireifen oder Honeycomb-Reifen – erfordert teilweise einen hohen mechanischen Montageaufwand. Durch die erforderlichen Montagekräfte kann es in Einzelfällen zu leichten, unvermeidbaren Gebrauchsspuren an Felge oder Bauteilen kommen. Diese stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern sie im technisch notwendigen Rahmen der Montage entstehen. Die Arbeiten werden grundsätzlich mit größter Sorgfalt und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge durchgeführt.

Mehraufwand durch festsitzende oder beschädigte Bauteile

Sollten im Verlauf der Arbeiten erschwerte Bedingungen auftreten, insbesondere durch stark verrostete Schrauben, beschädigte oder rundgedrehte Schraubverbindungen, wird der zusätzliche Aufwand vor der Weiterführung der Arbeiten transparent kommuniziert und eine Freigabe durch den Kunden eingeholt. 

Das gleiche gilt bei durch Dichtmittel verklebte Felgen und angrenzende Bauteile!

Abbruch der Arbeiten und Kostenregelung

Wird die Freigabe nicht erteilt, kann die Bearbeitung an diesem Punkt abgebrochen werden. In diesem Fall wird eine anteilige Aufwandspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes berechnet.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos. Akzeptiert werden Kartenzahlung (EC-/Debitkarte, Visa, Mastercard), Sofortüberweisung sowie PayPal.

Eine Barzahlung ist nicht möglich, da keine Bargeldkasse geführt wird.

Die Zahlung ist bei Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeugs fällig.

Preise / Umsatzsteuer

Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Tauschgeschäfte

Tauschgeschäfte oder die Verrechnung von Sachleistungen werden nicht akzeptiert.

Abholung und Standzeit

Fertiggestellte Fahrzeuge sind innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung abzuholen. Die Abholung erfolgt nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Leistung.

Bei Überschreitung dieser Frist wird eine Standgebühr von 8,00 € pro Kalendertag zur Deckung von Lager- und Flächenkosten berechnet.

©Urheberrecht krikonrs.de Alle Rechte vorbehalten.

Bei allen genannten Preisen auf allen Seiten gilt: Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG.

 

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